Kreisweite Kastrationsverordnung für Freigängerkatzen kommt

Aus Sicht des Tierschutzes gilt die Kastration von Katzen seit langer Zeit als sinnvoll. Nur so können Überpopulation und Katzenelend eingedämmt werden. Einstimmig beschlossen wurde im Umweltausschuss des Rhein-Sieg-Kreises nun der Entwurf einer kreisweiten Verordnung, die Katzenhalter zum Kastrieren, Kennzeichnen und Registrieren ihrer Tiere verpflichtet – zumindest dann, wenn es sich um Freigänger handelt.

Die Halter könnten dann über eine Kastrationsverordnung in die Pflicht genommen werden. Bisher haben rund 400 Kommunen bundesweit eine entsprechende Vorschrift über das Ordnungsbehördengesetz erlassen. Darunter sind Bonn und Swisttal, die durchweg positive Erfahrungen gemacht haben.

Der Kreis hat nun beschlossen, eine flächendeckende Kastrationsverordnung auf Grundlage des Tierschutzgesetzes zu entwerfen. Diese Option besteht in NRW dank der ROT-GRÜNEN Landesregierung seit 2015 und kommt in der Praxis seit Anfang des Jahres im Ennepe-Ruhr Kreis vor.

In Neunkirchen-Seelscheid haben wir GRÜNEN schon vor mehr als 10 Jahren den Antrag auf eine Kastrationsverordnung für Freigängerkatzen gestellt. Er wurde von CDU und FDP abgelehnt.

Wie so oft waren wir unserer Zeit wohl zu weit voraus!

Umso mehr begrüßen wir die nun gleich kreisweite Verordnung zur Kastration von Freigängerkatzen – ein großer Schritt in Richtung Tierschutz.

Astrid Normann und Silke Kierspel

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