Mangelnder Grundrechtschutz im Netz

Facebook greift unsere Grundrechte an

Die Firma „Cambridge Analytica“ hat mittels einer Facebook-App persönliche Daten von circa 50 Millionen Facebook-Nutzern abgegriffen. Den Betroffenen wurde dies nicht mitgeteilt und auch die Behörden wurden darüber nicht informiert. Der Fall ist bekannt.

Verantwortung und Datenschutz in sozialen Netzwerken, stiehlt sich die Bundesregierung weiter aus der Pflicht?

Der aktuelle Fall reiht sich ein in eine lange Liste von mangelndem Grundrechts- und Datenschutz im Netz und in sozialen Netzwerken. Bereits 2010 hat die grüne Bundestagsfraktion einen ersten Antrag zum Daten- und Grundrechtsschutz in sozialen Netzwerken im Bundestag vorgelegt. Bis heute ignoriert Facebook mit Hinweis auf seine internationale Tätigkeit und sein eigenes Gemeinschaftsrecht jedoch deutsches Recht, zum Beispiel in Bezug auf das Recht auf anonyme und pseudonyme Nutzung von Telemedienangeboten.

Facebook muss umfassend darüber aufklären, in welchem Umfang Bürgerinnen und Bürger von fragwürdigen Datenübermittlungen an Drittanbieter betroffen waren und es heute noch sind. Die Datenschutzaufsichtsbehörden müssen weltweit aktiv werden. Sie müssen ebenfalls Transparenz schaffen und prüfen.

Die Grünen im Bundestag haben durch die Unterstützung der Schaffung der EU-Datenschutzgrundverordnung wesentlich mit dazu beigetragen, dass ab Mai diesen Jahres ein neues Regelwerk gilt: die Datenschutzgrundverordnung. Es schützt die Verbraucherinnen und Internetnutzer und erlaubt Sanktionen für die grobe Missachtung von Datenschutzbestimmungen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Aber auch wir, die Nutzer, können uns schützen, indem wir mit unseren eigenen Daten sensibler umgehen und uns genau überlegen, welche Informationen freigegeben werden.

UND: Es gibt zu einigen Internetgiganten auch solidere Alternativen. 

Ulrike Parsch     Silke Kierspel

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