Unser Ordnungsamt informierte kürzlich auf der Internetseite der Gemeinde darüber, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gesetzlich verboten sei. Dies gilt auch an Silvester!!!
In fast jedem Ortsteil der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid befinden sich neben den vorgenannten Gebäuden auch noch andere leicht entflammbare Holzbauten, z.B. Scheunen oder Ställe, in deren Nähe ebenfalls das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt ist.
In den Niederlanden wird das Silvesterfeuerwerk sogar immer öfter ganz verboten. Mindestens 56 der insgesamt 281 Gemeinden haben zu Silvester feuerwerksfreie Zonen eingerichtet. Selbst größere Städte wie Groningen, Amersfoort, Alkmaar und Dordrecht führten die Null-Knaller-Zonen ein.
Auswertungen des Umweltbundesamtes zeigen außerdem: Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht. PM10-Stundenwerte über 1000 µg/m3 sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in Großstädten keine Ausnahme.
Das Umweltbundesamt rät deshalb, das persönliche Feuerwerk zumindest einzuschränken, wenn man zur Verminderung der Feinstaubbelastung in der Silvesternacht beitragen will.
Auch der Deutsche Tierschutzbund appelliert nicht nur an die Besitzer von Heimtieren, das Abbrennen von Raketen und Böllern zu unterlassen. Viele Tiere reagieren auf die Knallerei zum Jahreswechsel mit Angst und Panik. Vor allem für Wildtiere kann das Spektakel um Mitternacht lebensgefährlich werden.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Natur und ersparen Sie Ihnen das Feuerwerk.
In diesem Sinne: einen guten Rutsch und ein frohes und gesundes neues Jahr.
Astrid Normann, Ortsverbandssprecherin
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