Keine Monsterhalle auf dem Thurn-Gelände

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Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat in dem von der Initiative-NKS e.V. unterstützten Eilverfahren die am 17.2.16 im Gemeinderat beschlossene 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 N „Neunkirchen-Süd“ außer Vollzug gesetzt.

Das Gericht begründet sein Urteil unter anderem mit der Tatsache, dass es im vergangenen Jahr eigentlich zu einer erneuten Offenlage hätte kommen müssen. Die von der Gemeinde im Januar aus dem Hut gezogenen Gutachten zum Verkehr und zur Landschaftsbildanalyse haben den ursprünglichen Plan in „erheblicher Art und Weise“ verändert, sodass eine erneute Offenlage notwendig gewesen wäre.

Genau diese Offenlage ist von unserer Fraktion „Bürgernahe Grüne“ damals beantragt worden, von der Mehrheit der Ratsmitglieder aber abgelehnt worden.

In der Begründung hieß es dort: „Basierend auf den uns nunmehr umfangreich vorliegenden Gutachten, Stellungnahmen, Informationen der Verwaltung und Eingaben der Bürgerinnen und Bürger erachten wir wesentliche Änderungen an dem bestehenden Bebauungsplanentwurf… Neunkirchen-Süd, welche die Grundzüge der Planung berühren, für zwingend notwendig.“

Schon in unserer Mitgliederversammlung am 13.11.15 hatten sich alle anwesenden Mitglieder des gesamten Ortsverbandes ohne Gegenstimmen gegen die Änderung des Bebauungsplans Neunkirchen-Süd (Thurn-Werke) ausgesprochen.

Wir GRÜNE wollen den dörflichen Charakter von Neunkirchen erhalten.

Wir wollen keine Monsterhallen in exponierter Lage am Ortseingang.

In diesem Sinne ein schönes Wochenende

Astrid Normann, Sprecherin des Ortsverbandes

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