Aus Sicht des Tierschutzes gilt die Kastration von Katzen seit langer Zeit als sinnvoll. Nur so können Überpopulation und Katzenelend eingedämmt werden. Einstimmig beschlossen wurde im Umweltausschuss des Rhein-Sieg-Kreises nun eine kreisweiten Verordnung, die Katzenhalter zum Kastrieren, Kennzeichnen und Registrieren ihrer Tiere verpflichtet – zumindest dann, wenn es sich um Freigänger handelt.
Der Erlass einer Katzenschutzverordnung im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises ist erforderlich, da die bisher durchgeführten Maßnahmen, insbesondere das Einfangen und Kastrieren freilebender Katzen durch ehrenamtlich tätige Tierschutzinitiativen, aber auch die über Pressemitteilungen der Verwaltung betriebene Öffentlichkeitsarbeit, zu keiner Abnahme der freilebenden Katzenpopulation geführt haben.
Schutzzweck der Verordnung ist ausschließlich der Schutz der Katzen um ihrer selbst willen.
Ziel der Verordnung ist es, den Tierschutz dadurch zu fördern, dass sich die Gesamtzahl der freilebenden Katzen im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises mittelfristig durch das natürliche Versterben der vorhandenen Tiere verringert.
Wer entgegen der Verordnung seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt und sie nicht fortpflanzungsunfähig machen, kennzeichnen und registrieren lässt, würde dann ordnungswidrig handeln und könnte mit einer Ordnungsstrafe mit bis zu 1.000 € belegt werden.
Zwei Hürden (Kreisausschuss und Kreistag am 6. Juli) müssen noch genommen werden, doch dann hat der aktive Tierschutz ein wichtiges Ziel erreicht.
Ulrike Parsch Astrid Normann Silke Kierspel
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