Ein wichtiger Schritt für den Tierschutz an Rhein und Sieg ist nun gelungen. Um das Leid von freilebenden, verwilderten Katzen langfristig zu verbessern, hat der Rhein-Sieg-Kreis am 6. Juli eine Katzenschutzverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass Katzen mit unkontrolliertem Freigang in Zukunft unfruchtbar beziehungsweise zeugungsunfähig gemacht werden und durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung im Ohr gekennzeichnet und registriert werden müssen. Für reine Wohnungskatzen gilt diese Regelung zwar nicht, Deutschlands größtes kostenloses Haustierzentralregister TASSO e.V. rät allerdings trotzdem auch bei Stubentigern zur Registrierung, weil Katzen zehnmal häufiger entlaufen als Hunde.
Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtig?
In Deutschland leben etwa zwei Millionen Streunerkatzen, weil sie entweder frei geboren, entlaufen, ausgesetzt oder zurückgelassen worden sind. Im Gegensatz zu Wildkatzen können sich Hauskatzen in der „Wildnis“ allerdings nur unzureichend zurechtfinden und selbst versorgen. Das führt dazu, dass viele Tiere schlecht ernährt und ausgezehrt sind. Weiterhin sind sie häufig krank, leiden an Infektionskrankheiten, sind von Parasiten befallen und haben unbehandelte Verletzungen. Dieses Elend wird kontinuierlich schlimmer, wenn sich die Tiere vermehren. Nicht kastrierte Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang tragen durch Fortpflanzung mit den Streunertieren zur Verschärfung dieses Problems bei.
Mit der neuen Regelung will der Rhein-Sieg-Kreis das Leid der verwilderten Katzen bekämpfen. Viele Katzenhalter haben in der Vergangenheit ihre Freigänger nicht kastrieren lassen. Die Zahl der Nachkommen von nur einer Katze kann schon nach nur vier Jahren in die Tausende gehen. Deswegen ist es wichtig, dass Freigängerkatzen kastriert werden. Nur so kann das Katzenelend langfristig bekämpft werden.
Fast immer waren es wir GRÜNEN, die in den letzten 10 Jahren auf kommunaler Ebene versucht haben, so eine Katzenschutzverordnung zu etablieren. Nicht nur in Neunkirchen-Seelscheid, auch in Hennef und St. Augustin war dies der Fall. Allerdings konnten wir uns gegen CDU und FDP nicht durchsetzen. Die Möglichkeit, eine kreisweite Verordnung nach dem Tierschutzgesetz umzusetzen, wurde Ende 2015 von der ROT-GRÜNEN Landesregierung geschaffen. Der Rhein-Sieg-Kreis hat diese Möglichkeit genutzt. Und alle Fraktionen haben zugestimmt.
Ein großer Erfolg für den Tierschutz.
Astrid Normann und Silke Kierspel
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