Am 31.01.18 wurde in der Ratssitzung der Bebauungsplan des Sankt-Franziskus-Wegs (am Kreisel des Thurn Geländes; ehemaligen Krankenhauses) gegen die Stimmen der Fraktion Bürgernahe Grüne beschlossen.
Obwohl wir den Bau des neuen Feuerwehrhauses an diesem Standort ausdrücklich begrüßen, konnten wir der Beschlussvorlage nicht folgen.
Woran lag dies? Im Bebauungsplan wird das Maß der baulichen Nutzung wie folgt festgelegt:
„…Es sind Gebäudehöhen von max. 13 Meter zulässig…Für technische Anlagen der Feuerwehr, sowie für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Überschreitungen der festgesetzten Bauhöhe bis max. 18 Meter als Ausnahme zugelassen werden.“
Da es keine klare Festlegung gibt
- was genau eine Ausnahme ist
- wie viele qm eine solche Ausnahme haben darf
- wo eine solche Ausnahme innerhalb des gesamten Baufensters gebaut werden darf
- wie viele Ausnahmen es geben kann
und die Beschreibungen der aufgeführten Ausnahmen beliebig allgemein gehalten sind, war für uns ein „Nein“ zu diesem Bebauungsplan die konsequente Schlussfolgerung.
Wer nun trotzdem meint 18 Meter ist nun nicht so viel, dem möchte ich in Erinnerung rufen,
- dass ab 20 Meter Bauhöhe Kennzeichnungsflicht für tief fliegende Flugzeuge gilt.
- dass die letzten Ausbaupläne der Firma Thurn eine ähnliche Höhe aufwiesen.
- dass eine fortlaufende Häuserfront von 18 Meter Höhe anders wirkt, wie ein einzelnes Solitär-Gebäude.
- dass wir uns für eine „dörfliches Erscheinungsbild“ der Gemeinde ausgesprochen haben.
Trotz schwindelerregender Bauhöhen wünschen wir Ihnen schöne Karnevalstage
Ihre Fraktion
Bürgernahe-Grüne
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