Fördern und Fordern – das neue Integrationsgesetz

Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, erhalten durch das Integrationsgesetz frühzeitig Angebote vom Staat. Sie sind jedoch verpflichtet, sich auch selbst um Integration zu bemühen.

  • Geduldete bekommen ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und die anschließende Beschäftigung. Das gibt ihnen und den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit.
  • Es gibt mehr Kapazitäten bei den Integrationskursen, damit Flüchtlinge schnell Deutsch lernen.
  • Integration ist schwierig, wenn zu viele Flüchtlinge in Ballungszentren ziehen. Deshalb gilt der Wohnsitz vom 1.12.16 für drei Jahre, d.h. alle Asylbewerber, die heute in Neunkirchen-Seelscheid wohnen, ziehen die nächsten drei Jahre nicht in eine andere Stadt um, es sei denn, sie benötigen keine Sozialleistungen mehr.
  • Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen – zum Beispiel in der Unterkunft bei der Essensausgabe mitarbeiten oder Grünanlagen pflegen. Bis 200 Euro des so erarbeiteten „Taschengeldes“ dürfen sie behalten.
  • Außerdem verzichtet die Bundesagentur für Arbeit für drei Jahre in bestimmten Regionen auf die Vorrangprüfung. Dies erleichtert die Arbeitsaufnahme.

Flüchtlinge mit subsidiärem („behelfsmäßig“, auf Zeit) Schutz bekommen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie 60 Monate in die Sozialversicherung eingezahlt haben und das Sprachniveau A2 vorliegt.

5 Jahre nach Antragstellung bekommen Flüchtlinge eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, wenn sie ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst erarbeiten und A2 Sprachniveau erreicht haben.

Flüchtlinge mit einem C1 Sprachniveau, die sich zu 100% selbst finanzieren, können die unbefristet Aufenthaltserlaubnis schon nach drei Jahren bekommen.

Die Buchstaben A, B, C werden folgendermaßen übersetzt: A – Elementare Sprachverwendung (A1 und A2) B – Selbständige Sprachverwendung (B1 und B2) C – Kompetente Sprachverwendung (C1: fortgeschrittenes Kompetenzniveau; C2: nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung)

Die Bundesregierung will, dass die Flüchtlinge auch über die Arbeit integriert werden und so zu gleichberechtigten Mitgliedern im System werden, die arbeiten und Steuern zahlen.

Es wird sich zeigen, ob das neue Integrationsgesetz dafür ausreichend ist.

Astrid Normann, Ortsverbandssprecherin

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