Was bedeutet das für uns ?
Bayern sowie einige Unionspolitiker wollten hingegen eine Berechnung allein nach der Fläche und forderten für die Länder das Recht, von den Regelungen auf Bundesebene abzuweichen. Das heißt konkret: Die Länder bekämen mehr Spielraum für eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei der Grundsteuer. Auf solche Öffnungsklauseln schien es am Ende der Debatte hinauszulaufen. Wie die Klausel genau aussehen soll, wurde nicht erläutert.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Das erwartete Ergebnis für 2018 von 4,63 Mio. € wird mit einer Steigerungsrate von 1,6 % laut den Orientierungsdaten hochgerechnet. Daneben wirkt sich die Erhöhung des Hebesatzes hier mit einem erwarteten Plus in Höhe von rd. 36 T€ positiv aus, sodass sich der Ansatz von 4,74 Mio. € ergibt.
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Anders als die Grunderwerbssteuer zahlt man sie jedes Jahr – Eigentümer wie Mieter, denn Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung umlegen.
Warum soll sich etwas ändern?
Den Wert der Immobilie berechnen die Finanzämter bisher auf Grundlage völlig veralteter Zahlen – von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen eine Neuregelung bis Ende des Jahres verlangt.
Wenn das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft trete, seien die Einnahmen der Kommunen für 2020 gesichert.
Scholz und auch der Städtetag gehen davon aus, dass die Kommunen auf Mehreinnahmen verzichten und die Hebesätze senken werden. “Kein*e Bürgermeister*in wird es überleben, wenn sie den Hebesatz nicht senken, falls es zu einem Mehraufkommen in der Kommune kommt”, sagte der Minister.
Ein schönes Wochenende!
Tarja Palonen-Heiße
Fraktionsvorsitzende
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