Unser Ziel ist menschenwürdige Arbeit

– in Deutschland und weltweit –

Zum Welttag für menschenwürdige Arbeit erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik, und Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik:

„Das Recht auf freie gewerkschaftliche Betätigung und Kollektivverhandlungen muss weltweit durchgesetzt werden. Denn diese Kernarbeitsnorm der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) wird in vielen Fällen noch immer missachtet. Selbst in Deutschland werden die Arbeit und die Wahlen von Betriebsräten zum Teil behindert. Damit muss Schluss sein. Deshalb müssen Betriebsräte auch in unserem Land gestärkt und Betriebsratswahlen erleichtert werden. Aktive Beschäftigte brauchen ausreichend Schutz, damit sie sich für gute Arbeitsbedingungen und mehr Demokratie in den Betrieben einsetzen können – in Deutschland und weltweit.

Noch immer arbeiten weltweit Millionen von Menschen für Hungerlöhne und unter katastrophalen Arbeitsbedingungen. Darunter sind oft auch immer noch Kinder. Überall auf der Welt kommt es in den Lieferketten zu Menschenrechtsverletzungen. Die Bundesregierung muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden. Freiwillige Unternehmensverantwortung ist da zu wenig. Es ist an der Zeit, endlich verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuführen. Das Ziel muss sein, in der gesamten Lieferkette von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt menschenwürdige Arbeit und soziale, ökologische Standards zu garantieren und Verstöße zu ahnden. Es braucht schnell ein Lieferkettengesetz, wie es von den Grünen und von Nichtregierungsorganisationen gefordert und selbst von Entwicklungsminister Müller in Erwägung gezogen wird. Nur so kann nachhaltige Entwicklung entstehen.

Auch in Deutschland arbeiten viel zu viele Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen. Insbesondere die Arbeitssituation von entsandten Beschäftigten ist häufig katastrophal. Deshalb ist die Bundesregierung in der Pflicht, die reformierte europäische Entsenderichtlinie zügig in nationales Recht umzusetzen. Dabei müssen alle Spielräume konsequent genutzt werden. Gleichzeitig brauchen die entsandten Beschäftigten wirkungsvolle Unterstützung, denn sie bekommen häufig ihren Lohn nur über den Klageweg. Allein gegen den Arbeitgeber zu klagen, ist ein steiniger Weg. Deshalb ist ein kollektiver Rechtsschutz, ein Verbandsklagerecht, dringend notwendig. Das nimmt den Druck von den Beschäftigten, und das eröffnet vor allem auch die Chance, strukturelle Arbeitsausbeutung Schritt für Schritt zu bekämpfen“.

Wir wünschen Allen noch goldene Oktobertage

Gunter Gallasch (Stellv. Fraktionsvorsitz)

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