Seit Dezember ist es wegen der pandemischen Lage nicht möglich, einen normalen Betrieb der kommunalen Mitbestimmung aufrecht zu halten. Tatsächlich war die Ratssitzung am 16. Dezember die letzte ordentliche Sitzung der von euch gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Um unsere Gemeinde überhaupt einigermaßen durch den Rat legitimiert am Laufen zu halten haben die Ratsfraktionen Aufgaben an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, der sodann in einer Sitzung am 18.02 Entscheidungen in Vertretung des Rats beschloss.
Dieser anhaltende Zustand ist ausgesprochen bedauerlich. Viele Rats- und Ausschusssitzungen konnten nicht stattfinden, weil die Gemeindeordnung NRW keine digitalen Zusammenkünfte und Abstimmungen vorsieht. Im Ergebnis beschränkt der Lockdown des Rats und seiner Ausschüsse ein Weiterkommen bei vielen wichtigen Projekten. Betroffen sind unter anderem der Sozialausschuss, der Ausschuss Umwelt, Mobilität und Energie, der Ausschuss Planen, Bauen und Wohnen, der Ausschuss Gebühren und Abgaben und der Ausschuss Ortsentwicklung, Kultur und Sport. Viele drängende Fragen in unserer Gemeinde bleiben momentan einfach liegen. Der Frust betrifft nicht nur die GRÜNEN – auch die anderen Fraktionen möchten ihre Projekte voranbringen. Letztlich wächst durch die anhaltend ausfallenden Sitzungen die Gefahr einer nicht mehr verfassungskonformen Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung.
Dieser Zustand müsste aber nicht sein, wenn die Kommunen hier nicht (mal wieder) von der Landesregierung allein gelassen würden. Anders als in anderen Bundesländern, hat die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW bislang keine Anpassung der Gemeindeordnung an die Pandemielage vorgenommen. Bislang wurden lediglich Möglichkeiten geschaffen, Anzahl und Dauer von Sitzungen zu reduzieren. Doch der vielfache Ausfall von Gremiensitzungen bremst die demokratische Willensbildung zunehmend aus und verringert die Transparenz kommunaler Entscheidungen.
Aus diesem Grund haben die GRÜNEN im Landtag aus der Opposition heraus nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der es den Gemeinden im Rahmen der Gemeindeordnung erlaubt, Sitzungen der Ausschüsse und des Rats auch in Form einer Videokonferenz abzuhalten. Auf diese Weise kann eine verfassungskonforme und demokratische Willensbildung ermöglicht werden. In der aktuellen Situation können so Kontakte vermieden, gefährdete Personen geschützt und die kommunale Selbstverwaltung aufrecht erhalten werden.
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