Neunkirchen, den 02.07.2018
Anfrage der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN:
Ergänzungen zu den neuen Baugebieten
Wir bitten um Prüfung, welche Möglichkeiten für die Gemeinde bestehen, einen städtebaulichen Vertrag für neue Baugebiete mit den Nutzern zu schließen?
Die Grundlage ist § 11 BauGB, hier die Nutzung erneuerbarer Energien, entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken, die Nutzung von Netzen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung sowie von Solaranlagen für die Wärme-, Kälte- und Elektrizitätsversorgung, umzusetzen.
Welche vertraglichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden um dies zu realisieren?
Begründung:
Zum Erreichen der Klimaziele und Entwicklung der Gemeinde zu einer liebenswerten Klimakommune.
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