Erneuerbare Energien als Ergänzungen zu neuen Baugebieten

Neunkirchen, den 02.07.2018

Anfrage der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN:

Ergänzungen zu den neuen Baugebieten

Wir bitten um Prüfung, welche Möglichkeiten für die Gemeinde bestehen, einen städtebaulichen Vertrag für neue Baugebiete mit den Nutzern zu schließen?

Die Grundlage ist § 11 BauGB, hier die Nutzung erneuerbarer Energien, entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken, die Nutzung von Netzen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung sowie von Solaranlagen für die Wärme-, Kälte- und Elektrizitätsversorgung, umzusetzen.

Welche vertraglichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden um dies zu realisieren?

Begründung:

Zum Erreichen der Klimaziele und Entwicklung der Gemeinde zu einer liebenswerten Klimakommune.

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