Neunkirchen, den 29.2.2016
Ergänzend zum Städtebaulichen Vertrag stellt die Fraktion B´90/ DIE GRÜNEN folgenden Antrag:
Die im Bebauungsplan Neunkirchen Süd 3. Änderung ausgewiesene Photovoltaik-Fläche, wird in gleicher Größenordnung in den städtebaulichen Vertrag als Anhang zur 4. B-Plan-Änderung Neunkirchen- Süd, übernommen. Die PV- Anlagen können auf den Dachflächen oder Anderswo ausgewiesen und installiert werden. Die technische Umsetzung sollte in den nächsten 2 – 3 Jahren erfolgen.
Begründung: Klimaschutz-wirksame Kompensation der weggefallenen PV- Flächen.
Anmerkung: Wir sind immer noch der Meinung, dass die in der letzten Ratssitzung vorgenommene Entscheidung zur Vertagung der Entscheidung über den städtebaulichen Vertrag hinsichtlich des Thurn-Geländes nicht korrekt erfolgt ist, da der städtebauliche Vertrag unser Ansicht nach vorab entschieden werden müsste. Wir behalten uns deshalb eine rechtliche Überprüfung dieses Vorgangs durch die Aufsichtsbehörden vor.
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.