Bebauungsplan Neunkirchen Süd 3. Änderung 29. Februar 201626. November 2020 Neunkirchen, den 29.2.2016 Ergänzend zum Städtebaulichen Vertrag stellt die Fraktion B´90/ DIE GRÜNEN folgenden Antrag: Die im Bebauungsplan Neunkirchen Süd 3. Änderung ausgewiesene Photovoltaik-Fläche, wird in gleicher Größenordnung in den städtebaulichen Vertrag als Anhang zur 4. B-Plan-Änderung Neunkirchen- Süd, übernommen. Die PV- Anlagen können auf den Dachflächen oder Anderswo ausgewiesen und installiert werden. Die technische Umsetzung sollte in den nächsten 2 – 3 Jahren erfolgen. Begründung: Klimaschutz-wirksame Kompensation der weggefallenen PV- Flächen. Anmerkung: Wir sind immer noch der Meinung, dass die in der letzten Ratssitzung vorgenommene Entscheidung zur Vertagung der Entscheidung über den städtebaulichen Vertrag hinsichtlich des Thurn-Geländes nicht korrekt erfolgt ist, da der städtebauliche Vertrag unser Ansicht nach vorab entschieden werden müsste. Wir behalten uns deshalb eine rechtliche Überprüfung dieses Vorgangs durch die Aufsichtsbehörden vor.