Erneuerbare Energien als Ergänzungen zu neuen Baugebieten 2. Juli 201826. November 2020 Neunkirchen, den 02.07.2018 Anfrage der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN: Ergänzungen zu den neuen Baugebieten Wir bitten um Prüfung, welche Möglichkeiten für die Gemeinde bestehen, einen städtebaulichen Vertrag für neue Baugebiete mit den Nutzern zu schließen? Die Grundlage ist § 11 BauGB, hier die Nutzung erneuerbarer Energien, entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken, die Nutzung von Netzen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung sowie von Solaranlagen für die Wärme-, Kälte- und Elektrizitätsversorgung, umzusetzen. Welche vertraglichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden um dies zu realisieren? Begründung: Zum Erreichen der Klimaziele und Entwicklung der Gemeinde zu einer liebenswerten Klimakommune.