Laufzeitverlängerung der belgischen AKW rechtswidrig 6. August 201929. November 2020 Zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Rechtswidrigkeit der Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und 2 erklärte Sylvia Kotting-Uhl, seit 2009 atompolitische Sprecherin der Fraktion B90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag: Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Sicherheit der Menschen in Europa. Es sollte ein Weckruf für die Bundesregierung sein. Sie muss erstens endlich eine Initiative ergreifen für ein europäisches Regelwerk, das einen gefährlichen Überalterungsbetrieb von Atomkraftwerken verhindert. Frankreich ist gerade dabei, Fakten zu schaffen und über dreißig Atomkraftwerke in den Überalterungsbetrieb zu schicken. Ohne eine Laufzeiten-Begrenzung kommt schon bald der Großteil des europäischen Atomstroms aus anfälligen Uralt- Reaktoren. Ein unverantwortliches Spiel mit dem Risiko. Europäische AKW sollten maximal 40 Jahre laufen dürfen, darauf wurden sie zur Bauzeit ausgelegt. Zweitens sollte die Bundesregierung alles dafür tun, dass die beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 nach diesem wegweisenden Urteil vom Netz gehen. Das müssen sie nach dem Urteil, wenn über den europäischen Strom-Binnenmarkt die Versorgungssicherheit gewahrt werden kann. Die Bundesregierung sollte Belgien dabei unterstützen, die gefährlichen Altmeiler nun unverzüglich abzuschalten. Wir wünschen Allen weitere störungsfreie, erholsame Urlaubswochen!