Bebauungsplan Eischeid-Ost

Neunkirchen-Seelscheid, 17.07.2020

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!

Im Zuge der Offenlage des Bebauungsplans Eischeid-Ost beantragt die Fraktion B90/DIE GRÜNEN, der Rat der Gemeinde möge beschließen, dass der Bebauungsplan erst nach der notariellen Beurkundung der Grundschuld auf Flurstück 103 in Kraft gesetzt werden kann.

Die Grundschuld beinhalte die Nutzung einer Teilfläche der Parzelle für ein von der Firma Stommel zu erstellendes Gebäude zum Betrieb einer Kindertagesstätte.

Weiterhin stellen wir die Forderung, die Grundflächenzahl von 0,8 auf 0,6 zu reduzieren.

Auf Grund der großflächigen Versiegelung ist das Entwässerungskonzept nochmals darzustellen.

Ferner ist der Bauherr Stommel zu verpflichten, innerhalb der empfohlenen Distanz von 75 m eine ausreichend dimensionierte Löschwasserentnahmestelle zu errichten.

Mit freundlichen Grüßen,

Berthold Gerbracht

B´90/DIE GRÜNEN

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