25. November 2020: Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

„Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen wird seit 1960 jedes Jahr begangen. Die Vereinten Nationen riefen den Jahrestag nach der Ermordung von drei Frauen in der Dominikanischen Republik aus, um insbesondere staatliche Akteure an ihre Verantwortung für den Schutz von Mädchen und Frauen zu erinnern.“ (www.bmz.de)

Der seit 2014 in Kraft getretene völkerrechtliche Vertrag des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, bekannt als Istanbul-Konvention, schafft verbindliche Rechtsvorschriften gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Deutschland hat dieses Übereinkommen am 12.10.2017 ratifiziert.

„Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten. 

Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu über 81 Prozent Frauen. Die Hälfte von ihnen hat in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen gelebt. Das zeigt die aktuelle Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes. Demnach wurden 2019 insgesamt 141.792 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt (2018: 140.755). Knapp 115.000 Opfer waren weiblich. Die Statistik erfasste folgende versuchte oder vollendete Delikte gegen Frauen im Jahr 2019:

  • Vorsätzliche, einfache Körperverletzung: 69.012 Fälle
  • Gefährliche Körperverletzung: 11.991 Fälle
  • Bedrohung, Stalking, Nötigung: 28.906 Fälle
  • Freiheitsberaubung: 1514 Fälle
  • Mord und Totschlag: 301 Fälle“ (Quelle: www.bmfsfj.de)

Diese Statistik beschreibt nur die in 2019 polizeilich erfassten Gewalttaten gegenüber Frauen. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen, denn oftmals kommen diese Vergehen aus Angst oder Scham nicht zur Anzeige.

Seit 2002 gibt es das Expert*Innengremium Runder Tisch gegen häusliche Gewalt im Rhein-Sieg-Kreis. Hierbei handelt es sich um ein Netzwerk verschiedener Institutionen wie z.B. Frauenhäuser, Kinderschutzbund, Kreispolizeibehörde, Gesundheitsamt u.v.m.. Ziel ist eine Verbesserung der Schutz- und Hilfsmaßnahmen für von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder. Auch unsere Gemeinde unterstützt dieses Netzwerk.

Gerade in Zeiten der Pandemie gilt es, besonders achtsam im Hinblick auf häusliche Gewalt im direkten Umfeld zu sein. Hiervon sind nicht nur Frauen, sondern auch Kinder und Jugendliche betroffen. Gewalt im häuslichen Umfeld ist keine Privatsache!

Kontakte und Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern im Rhein-Sieg-Kreis:

Bleiben Sie wachsam und gesund!

Sylvia Greuel

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