Verlässlicher Schulbustransport

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

vor den Sommerferien haben viele Eltern der Gemeinde von nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler, welche den gemeindlichen Schülerspezialverkehr gegen eine Kostenbeteiligung nutzen, die Mitteilung erhalten, sie können nach den Ferien nicht mehr mit den Schulbussen mitfahren. Offenbar sind die Busse rein rechnerisch zu voll, um einen angemessenen Corona-Schutz zu ermöglichen.

Ein effektiver Infektionsschutz ist in diesen Zeiten wichtig.

Ein verlässlicher Schulbustransport für Schülerinnen und Schüler ist ebenfalls wichtig.

Wir reden hier von Schülerinnen und Schülern, die oft nur wenige Meter unterhalb der erforderlichen Entfernung zur Schule für eine Freifahrtberechtigung und ein Anrecht auf den Schülerspezialverkehr der Gemeinde wohnen. Deren Eltern zahlen z.T. seit vielen Schuljahren dafür, dass ihre Kinder von dem Schülerspezialverkehr der Gemeinde mitgenommen werden. Man kann davon ausgehen, dass sie dies tun, weil sie auf die Schulbusbeförderung angewiesen sowie u.a. auch ihre Kinder nicht schlechter stellen möchten, als die freifahrtberechtigten Nachbarkinder.

Wenn es dem Vernehmen nach so ist, dass die Schulbusse mit den „zahlenden Gästen“ zu voll sind, muss es eine andere sozialverträgliche Möglichkeit geben das Problem zu lösen, als den Familien den Schulbustransport einfach zu kündigen.

Wir beantragen die Schulbusbeförderung für alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinde verlässlich zu gewährleisten, indem:

  1. Die Gemeinde beschließt, die tatsächlich zu befördernden Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schülerspezialverkehrs zu erheben (viele Kinder nutzen wegen Corona gar nicht die Schulbusse, sondern werden gebracht). Aufgrund dieser Erhebung kann mit den Familien ein Arrangement (z. B. Eltern fahren Kinder zur Schule) getroffen werden, dass es allen Kindern ermöglicht mit dem Bus zu fahren, wenn sie darauf angewiesen sind.
  2. Die Gemeinde findet gemeinsam mit der Firma Willms eine Lösung für das Problem, indem beispielsweise entweder kleine Zusatzbusse, größere Busse,… eingesetzt oder zusätzliche Fahrten durchgeführt werden.
  3. Bis zu einer Entscheidung im Rat der Gemeinde bezüglich der weiteren Beförderung nicht freifahrtberechtigter Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schülerspezialverkehrs, werden nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler weiterhin befördert.

Mit freundlichen Grüßen

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