Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
mit dem Beitritt zum Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland bis 2050 die Erderhitzung auf unter 2 Grad Celsius – besser auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken. Dies ist kein leichtes Unterfangen, denn bereits heute haben wir die Welt auf über 1,2 Grad Celsius zum Referenzzeitpunkt zusätzlich aufgeheizt. Es bleibt also nicht viel Spielraum, um das Ziel zu erreichen. Darüber hinaus zeichnet sich das Erreichen diverser Kipppunkte für das Klima an, sodass es noch stärkerer gemeinsamer Anstrengungen benötigt, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Auch Neunkirchen-Seelscheid muss in diesem Zusammenhang seiner Verantwortung gerecht werden.
In der Vergangenheit hat sich die Gemeinde bereits mit Aspekten des Klimawandels beschäftigt. So liegt bereits der Strukturreport der Gemeinde für die lokale Agenda 21 vor, in der das Erreichen der UN-Nachhaltigkeitsziele aus Sicht der Gemeinde definiert ist. Die meisten Darstellungen dieser Ziele schließen mit der Aufforderung an die politische Vertretung, dass entsprechende politische Vorgaben zu den Handlungsfeldern wünschenswert seien.
Auch mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKK) der Gemeinde liegt bereits seit 2016 ein Plan vor, inwieweit Neunkirchen-Seelscheid durch Einzelmaßnahmen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.
Dies sind lobenswerte Schritte, die rein äußerlich den Eindruck erwecken, dass von Seiten der Gemeinde alles getan wird, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen.
Die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit lassen jedoch Zweifel aufkommen. Bei den großen gemeindlichen Projekten Bauhof, Feuerwehr und Selbstlernzentrum stehen Aspekte des bauseitigen Klimaschutzes unter „ferner liefen“. In den Ausschüssen und im Rat hat die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN immer wieder den Fokus auf nachhaltige Heiz- und Energiekonzepte gelenkt. Auch die Möglichkeit im Rahmen der Bauarbeiten des Selbstlernzentrum die nah beieinanderliegenden öffentlichen Gebäude mit einem modernen Nahwärmenetz zu versorgen, musste durch BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN aufgebracht werden. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass Klimaschutz bei gemeindlichen Planungsvorhaben eine eher nachrangige Priorität hat (s.a. Wiederaufnahme Straßenausbauprogramm).
Das muss sich ändern, wenn es die Gemeinde mit dem Klimaschutz ernst meint.
Wir beantragen einen Grundsatzbeschluss der Gemeinde zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035:
- Die Gemeinde beschließt den Klimaschutz als übergeordnetes Ziel der Kommune zu definieren.
- Die Gemeinde beschließt durch den Einsatz geeigneter Mittel alles dafür zu tun, um bis zum Jahre 2035 klimaneutral zu sein.
- Die Gemeinde berichtet dem Rat jeweils in der ersten Sitzung nach dem Sommer über die Entwicklung der Erreichbarkeit der Ziele. Zu diesem Zweck wird die im IKK der Gemeinde angeführte Treibhausgasbilanz jährlich aktualisiert. Ebenfalls die im Strukturreport der lokalen Agenda 21 genannten Indikatoren zum Bereich Umwelt sollen jährlich aktualisiert werden:
- Abfall
- Boden
- Wasser
- Niedriger Energieeinsatz
- Erneuerbare Energien
- Mobilität
- Ökosysteme und Artenvielfalt
Mit freundlichen Grüßen,
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