Hier Deutschland, hier Ordnung!

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Der Ausschuss für Ortsentwicklung liefert uns derzeit ein bemerkenswertes Beispiel für die Logik deutscher Behörden. Die CDU-Fraktion hat die Gemeinde gebeten, in Zusammenarbeit mit den übergeordneten Behörden zu prüfen und umzusetzen, wie auf der Hauptstraße in Neunkirchen zwischen den beiden Kreisverkehren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt werden kann. Als GRÜNE unterstützen wir diese Idee voll und ganz. Abgesehen davon, dass eine niedrigere Geschwindigkeit umweltfreundlicher ist und die Lärmbelastung reduziert, sind wir der Meinung, dass eine geringere Geschwindigkeit auf unserer Hauptstraße zu einer besseren Verkehrssituation führen würde. Insbesondere in Stoßzeiten, wenn viele Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, würde eine niedrigere Geschwindigkeit ein stärkeres Sicherheitsgefühl vermitteln. Besonders morgens und mittags, wenn Kinder und Jugendliche aus Schulen und Kindergärten den Verkehr beleben, wäre dies von Vorteil. Und nicht zu vergessen sind die Fahrradfahrer, für die der Verkehr sicherer würde. Wir sind sicher, dass sich nur wenige Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde dieser Argumentation entziehen können.

Die Verwaltung hat also gemäß der Anfrage beim Kreis angefragt, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hauptstraße möglich ist. Antwort des Rhein-Sieg Kreises: diese Frage müsse man vor dem Hintergrund bestehender rechtlicher Normen prüfen. Aus diesem Grund wurde im Juli (wohlgemerkt während der Sommerferien!) eine umfangreiche Verkehrsüberprüfung durchgeführt. Das Ergebnis war, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Frage kommt. Obwohl es in den letzten drei Jahren Unfälle gegeben hat, habe die Analyse ergeben, dass es diese Unfälle auch bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gegeben hätte. Des Weiteren hätten im Messzeitraum 85% der Verkehrsteilnehmer eine Geschwindigkeit von 50 km/h erreicht. Der Kreis schließt daraus, da die meisten Verkehrsteilnehmer diese hohe Geschwindigkeit erreichen können, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht erforderlich. Außerdem liegen die Schulen nicht direkt an der Hauptstraße, daher muss der Schulweg nicht besonders geschützt werden. Und was den Lärm betrifft, so überschreitet eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht die Grenzwerte. Zusammenfassend kann der Rhein-Sieg Kreis aufgrund dieser Ergebnisse feststellen, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hauptstraße nicht erfüllt sind.

Aber die Menschen wünschen sich das doch! Aus der Politik würde diese Anfrage doch nicht gestellt werden, wenn es aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger nicht eine Nachfrage nach Tempo 30 gäbe.

Im Juni hat die Bundesregierung eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, die es den Kommunen ermöglichen soll, eigenständig über die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf ihren Straßen zu entscheiden. Wir hoffen, dass dieses Gesetz schnell umgesetzt wird und Neunkirchen-Seelscheid unabhängig von der bemerkenswerten Expertise des Kreises eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Durchfahrt durch Neunkirchen einführt.

Abschließend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, die Bedürfnisse und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen und ihnen eine sichere und angenehme Verkehrssituation zu bieten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Hauptstraße in Neunkirchen wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um dies zu erreichen. Wir GRÜNEN werden uns weiterhin dafür einsetzen.

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