Letzter Rat vor den Wahlen

Aus der Sitzung vom 19. Aug. 2020

Aufgrund der in diesem Jahr aufgetretenen Corona-Pandemie kann die Gemeinde die im Rahmen des Stärkungspaktes erreichte positive Entwicklung der letzten Jahre nicht aufrechterhalten. Mit derzeitigem Stand ergeben sich in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 voraussichtliche Mehrkosten in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro, die den kommunalen Ergebnishaushalt stark belasten und gefährden. Mit der Sonderhilfe in Höhe von rd. 1,34 Mio. € kann daher nur ein Bruchteil der Mehrkosten und Mindereinnahmen abgedeckt werden.

Trotz dieser Aussichten wollen CDU und FDP eine Wiederaufnahme der vollumfänglichen Sanierung des Sportplatzes Höfferhof: Kosten 1,9 Mio. € durchsetzen, entgegen dem bestehenden Mehrheitsbeschluss. Da es sich hier um Tiefbaumaßnahmen handelt, beträgt die Höhe der Förderung höchstens 750 T €.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind sehr froh, dass der ursprüngliche Beschluss des Rates, den Sportplatz Höfferhof zu veräußern, durch die Rekommunalisierung der Gemeindewerke verhindert werden konnte. In einem gemeinsamen Antrag von SPD, B90/DIE GRÜNEN und „Wir für Neunkirchen-Seelscheid“ wurde im Rahmen der Ratssitzung am 26.11.2019 mehrheitlich beschlossen, auf eine vollumfängliche Sanierung des Sportplatzes und die sich daraus ergebenden Hebesatzsteigerungen um insgesamt 10 Punkte, zu verzichten.

Wir stellten folgende Anträge:

(1) entsprechend der Mehrheitsbeschlusslage und der Kalkulation (1,35 Mio. €) des Planers, soll der Ausbau des Sportplatzes Breitscheid in einen der Kategorie C umgehend in die Wege geleitet werden. (Ggf. Förderanträge in 2021)

(2) neben der bereits geplanten Sanierung des Sportplatzes Höfferhof, einen Förderantrag für eine ökologische Sanierung des Sportlerheims.

(3) im Bereich der abgeholzten Borkenkäfer-Fichten auf dem Sportplatz Höfferhof soll eine Vogelschutzhecke angelegt werden. Diese vornehmlich mit heimischen Sträuchern anzulegen – dies wurde mehrheitlich so beschlossen.

Wir haben auch mehrheitlich beschlossen sich bei der Maßnahme „Neubau einer Einfachsporthalle“ um Fördermittel 2020 zu bewerben. Dies ist möglich beim kurzfristigen, zusätzlichen Städtebauförderprogramm „Integration Sport“. Kosten Einfachsporthalle ca. 2,5 Mio. € – Fördermittel max. 1,5 Mio. €.

Zu TOP 23.6 „Bauantrag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern in Neunkirchen, Hauptstraße 57-59; Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes“ wurde in die nächste Sitzung geschoben, da noch Klärungsbedarf besteht.

Die Planungen für ein Neubauprojekt gegenüber dem Rathaus in Neunkirchen stellte der Investor den Mitgliedern des Bauausschusses mit einer Präsentation vor. Hierbei wurde insbesondere darauf eingegangen, dass der Bauantrag mehrere Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes enthält. Auf dem Grundstück befinden sich eine Zeder und eine Rotbuche, die aus Zugangsgründen für die Feuerwehr entfernt werden müssten. Es wurde erklärt, bei der Erhaltung der Rotbuche und der Zeder würde ein Verlust von drei Wohnungen im Gebäude A entstehen.

Hier darf auch nochmal an den mehrheitlichen Konsens erinnert werden, dass bei Neubauanlagen 25 % sozialer Wohnungsbau entstehen sollte.

Wir dürfen unsere Umwelt nicht für die maximale Rendite der Investoren opfern. Gerade die Hitze und Trockenheit in der letzten Zeit haben gezeigt, wie wichtig Bäume und Pflanzen für die Abkühlung der Städte und Dörfer sind.

Ein schönes Wochenende!

Tarja Palonen-Heiße

Fraktionsvorsitzende

Artikel kommentieren