Bebauungsplans 57N / Eischeid Nordwest 2. September 201926. November 2020 Neunkirchen, 02.09.2019 Antrag – Bebauungsplans 57N / Eischeid Nordwest Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Sander, wir beantragen, den Bebauungsplan Nr. 57 N „Eischeid-Nordwest“ als qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB (Regelverfahren) aufzustellen. Begründung: Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen, die mit der Durchführung des vereinfachten/beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB für Eischeid-Nordwest angestrebt wird, wird von uns nicht befürwortet. So kann eine unangemessene bauliche Verdichtung der Ortslage Eischeid vermieden werden. Finanzielle Auswirkungen: Keine, da der Investor sämtliche Erschließungskosten zu tragen hat. Mit freundlichen Grüßen Tarja Palonen-Heiße Peter Schmitz Wolfgang Maus Guido Demmer Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender planungspol.Sprecher Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SPD SPD Wir für Neunkirchen-Seelscheid