Bebauungsplans 57N / Eischeid Nordwest

Neunkirchen,  02.09.2019

Antrag  –  Bebauungsplans 57N / Eischeid Nordwest

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Sander,

wir beantragen, den Bebauungsplan Nr. 57 N „Eischeid-Nordwest“ als qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB (Regelverfahren) aufzustellen.

Begründung:

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen, die mit der Durchführung des vereinfachten/beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB für Eischeid-Nordwest angestrebt wird, wird von uns nicht befürwortet. So kann eine unangemessene bauliche Verdichtung der Ortslage Eischeid vermieden werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da der Investor sämtliche Erschließungskosten zu tragen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Tarja Palonen-Heiße                          Peter Schmitz                  Wolfgang Maus                  Guido Demmer

Fraktionsvorsitzende                         Fraktionsvorsitzender      planungspol.Sprecher               Fraktionsvorsitzende

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                 SPD                                 SPD                                       Wir für Neunkirchen-Seelscheid

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