Neunkirchen, 02.09.2019
Antrag – Bebauungsplans 57N / Eischeid Nordwest
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Sander,
wir beantragen, den Bebauungsplan Nr. 57 N „Eischeid-Nordwest“ als qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB (Regelverfahren) aufzustellen.
Begründung:
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen, die mit der Durchführung des vereinfachten/beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB für Eischeid-Nordwest angestrebt wird, wird von uns nicht befürwortet. So kann eine unangemessene bauliche Verdichtung der Ortslage Eischeid vermieden werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, da der Investor sämtliche Erschließungskosten zu tragen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Tarja Palonen-Heiße Peter Schmitz Wolfgang Maus Guido Demmer
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender planungspol.Sprecher Fraktionsvorsitzende
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SPD SPD Wir für Neunkirchen-Seelscheid
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