Bäume versus Wohneinheiten

Bauantrag von drei Mehrfamilienhäusern in Neunkirchen, Hauptstraße 57-59; Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Bauherr Fa. Pilger Wohnbau GmbH stellte o. g. Antrag. Dem Planer und Bauherrn waren bereits vor Erstantrag im Bauausschuss am 16.08.2020 alle Auflagen bekannt, vor allem auch, dass die Bäume auf dem Gelände Bestand haben und zu erhalten sind.

Der Bauherr hat in den Planunterlagen ein Wohnprojekt mit 25 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten vorgestellt. Also maximale Ausnutzung der Bauflächen mit einigen Abweichungen.

Wir GRÜNE wollen hier vor allem nur auf den Erhalt der Bäume eingehen.

Einen maximalen Profit zu erzielen ist natürlich für eine Wohnbau GmbH verständlich und zur Verringerung von Wohnraumbedarf begrüßenswert. Das darf jedoch nicht zu Lasten der Natur und Umwelt erfolgen!

Um die „störenden“ Bäume ggf. entfernen zu können wurden Ausgleichspflanzungen im Friedhofs Bereich durch den Planer vorgeschlagen. Weiter wurden mit der Brandschutzstelle RSK und der örtlichen Feuerwehr die Drehleiteraufstellplätze besprochen, bei der eine Behinderung durch die Bäume festgestellt wurde.

Diese könnte durch eine entsprechende Zurücksetzung des Baukörpers vermieden werden, was jedoch zu einer Verringerung von drei Wohneinheiten führen würde.

Weiter wurde ein „Baumgutachten“ der Fa. Astwerk Gartenbauunternehmen Niederkassel vom 26.08.2020 vorgelegt. Hier wird entsprechend einem Baum Kontrollblatt eine Hainbuche (Carpinus Betulus) mit ca. 3,2 m Stammumfang, ca. 15 m Kronendurchmesser, Alter ca. 130 Jahre, Gefahrenmoment keines, Verkehrssicherheit eingeschränkt, Empfehlung: Pflegeschnitt/ Kronensicherung; Stamm: Faulherde; Erhaltenswert: noch würdig, beschrieben.

Bei den dringend erhaltenswerten Bäumen handelt es sich jedoch um ein Rotbuche (Fagus silvatica)

Bewertung durch Herrn Hans Reibold (Biologe):

„Stammumfang: ca 400 cm! Gesamtumfang der 3 verwachsenen Stämme gemessen in 1,20m Höhe
Höhe: ca. 22m, Alter: min. 70 Jahre, kann nach den üblichen Methoden der Altersbestimmung sehr viel älter sein!

Sicherheit: der Baum macht ein äußerst gesunden Eindruck: Kronendach sehr dicht – keine kranken oder dürren Äste – sehr gute Kallusbildung

– trotz des dritten Hitzesommers hintereinander auch noch am 18.9.2020 kaum Laubfärbung – Hinweis auf gutes, tiefes, artgerechtes Wurzelsystem: Wäre der Baum krank, wäre die Laubfärbung schon viel weiter fortgeschritten.

Rotbuchen können ca. 300 Jahre alt werden!

Und eine Zeder (Cedrus)

Stammumfang: 205cm in 1,40m Höhe

Höhe: ca. 20m

Alter: ca. 70 Jahre
Ein absolut gesunder und vitaler Baum. Keinerlei Anzeichen für Krankheiten an Stamm und Nadeln. (Zedern haben praktisch keine Krankheiten!)

Gilt als eine Baumart, die sehr günstig bezüglich des Klimawandels anzusehen ist, weil sie mit sehr wenig Wasser auskommt.

Zedern können 1000 Jahre alt werden“.

Kommentar Baumbewertung durch Herrn A. Baumgartner (BUND-RSK) vom 21.09.2020: „Ein Baumgutachter sollte zuallererst wissen, welcher Art ein Baum ist, den er begutachtet. Die Verwechslung von Hainbuche und Rotbuche im Baumgutachten ist insofern relevant, da die Arten auch unterschiedliche Wuchsverhalten, Lebenserwartungen und Fähigkeiten zum Wundverschluss usw. zeigen. Bei einer falschen Artansprache ist nicht mehr anzunehmen, dass die weiteren Inhalte eines Gutachtens noch belastbar sind.
Die Rotbuche befindet sich noch in der Jugendphase ihrer Entwicklung, sie zeigt altersgemäß ein gutes Wachstum und – mit Blick auf drei Trockenjahre – einen erstaunlich guten Zustand. Die Verdunstungsleistung der Rotbuchen sind gut und tragen in besonderer Weise zur Kühlung im Sommer bei.

In der Verantwortung, den Baumbestand in den nächsten Jahren deutlich zu mehren, empfehlen wir dringend, auch den Bestandsbäumen mehr Aufmerksamkeit und Wertigkeit zuzusprechen. Wenn irgend möglich sollten die Bäume erhalten werden.“

Sammeln Sie mal wieder Bucheckern! Unter Hainbuchen finden Sie keine!

Bleiben Sie gesund!

G. Gallasch

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